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Die neue Abgasverordnung
verlangt
Wartung für alle Motoren
Seit
dem 1. Juni 2007 gilt
in der Schweiz die neue Verordnung über die Abgasemissionen
von Schiffsmotoren
auf schweizerischen Gewässern. Darin ist auch die
Abgasuntersuchung
geregelt.
Neu muss für Motoren die vor 1995 in Betrieb genommen wurden
ebenfalls ein
Abgaswartungsdokument mitgeführt werden. Das heisst, bis
spätestens am 31. Mai
2010 müssen alle Motoren mit einem Abgaswartungsdokument mit
gültiger Wartung
ausgerüstet sein. Das
Abgaswartungsdokument
ist immer auf dem Schiff mitzuführen und Verlangen der
zuständigen
Behörde oder
Polizei vorzuweisen.
Wir als autorisierter Betrieb führen dies gern für
Sie durch.