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Die neue Abgasverordnung verlangt Wartung für alle Motoren

Seit dem 1. Juni 2007 gilt in der Schweiz die neue Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern. Darin ist auch die Abgasuntersuchung geregelt.
Neu muss für Motoren die vor 1995 in Betrieb genommen wurden ebenfalls ein Abgaswartungsdokument mitgeführt werden. Das heisst, bis spätestens am 31. Mai 2010 müssen alle Motoren mit einem Abgaswartungsdokument mit gültiger Wartung ausgerüstet sein. Das Abgaswartungsdokument ist immer auf dem Schiff mitzuführen und Verlangen der zuständigen Behörde oder Polizei vorzuweisen.

Wir als autorisierter Betrieb führen dies gern für Sie durch.

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